| Die 
                    Bildungsgänge an der August-Sander-Schule:
 Berufsqualifizierende 
                    Lehrgänge im 11. Schuljahr 
                    (BQL) nach § 29 (3) Schulgesetz 
                    (SchulG)
 
 Schülerinnen und Schüler, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis 
                    stehen, sind berechtigt, im Anschluss an die Erfüllung 
                    der allgemeinen Schulpflicht einen Lehrgang mit Teilzeit- 
                    oder Vollzeitunterricht zu besuchen, der durch Erweiterung 
                    der Allgemeinbildung und Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse 
                    die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen 
                    Ausbildung oder Tätigkeit verbessern soll. Die Aufnahme 
                    in die Schule setzt einen Schulabschluss nicht voraus. Die 
                    Lehrgänge können in Kooperation mit den außerschulischen 
                    Bildungsträgern durchgeführt werden; sie führen 
                    zu keinem Berufsabschluss, sollen den Schülerinnen und 
                    Schülern jedoch den Erwerb von Qualifizierungsbausteinen 
                    ermöglichen.
 
 Stundentafel:
 
                     
                      | Berufsfeldübergreifender 
                        Unterricht | 320 
                        Jahresstunden |   
                      | Wirtschafts- 
                        und Sozialkunde |  |   
                      | Deutsch/Kommunikation |  |   
                      | Englisch |  |   
                      | Sport/Gesundheitsförderung |  |   
                      | Berufsfeldbezogener 
                        Unterricht | 880 
                        Jahresstunden |   
                      | Fachtheorie 
                        je nach gewähltem Berufsfeld |  |   
                      | Fachpraxis 
                        in der Werkstatt | bis 
                        zu 14 Stunden pro Woche |   
                      | Pflichtstunden 
                        insgesamt | 1200 
                        Jahresstunden |   
                      | Wahlunterricht 
                        (fakultativer Unterricht) | z.B. 
                        Computerführerschein und Europäischer Computerpass 
                        Xpert, Bildnerisches Gestalten, Hygiene/Säuglingspflege
 |  Ziel 
                    des Lehrganges:der einfache Hauptschulabschluss oder erweiterte Hauptschulabschluss
 
 
 Berufsqualifizierende 
                    Lehrgänge im 11. und 12. 
                    Schuljahr mit Förderschwerpunkt 
                    Lernen (BQL 
                    FL) nach § 29 (4) SchulG
 
 Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem 
                    Förderbedarf, die durch einen Lehrgang im Sinne des Absatzes 
                    3 nicht oder nicht hinreichend gefördert werden können, 
                    werden nach Beendigung des zehnten Schuljahres zweijährige 
                    Lehrgänge mit Vollzeitunterricht eingerichtet.
  Stundentafel: 
                     
                     
                      | Berufsfeldübergreifender 
                        Unterricht | 400 
                        Jahresstunden |   
                      | Wirtschafts- 
                        und Sozialkunde |  |   
                      | Deutsch/Kommunikation |  |   
                      | Mathematik |  |   
                      | Sport/Gesundheitsförderung |  |   
                      | Berufsfeldbezogener 
                        Unterricht | 800 
                        Jahresstunden |   
                      | Fachtheorie 
                        je nach gewähltem Berufsfeld |  |   
                      | Fachpraxis 
                        in der Werkstatt | bis 
                        zu 16 Stunden pro Woche |   
                      | Wahlpflichtunterricht |  |   
                      | Englisch 
                        für abschlussorientierte Klassen (Hauptschulabschluss) |  |   
                      | Pflichtstunden 
                        insgesamt | 1280 
                        Jahresstunden |   
                      | Wahlunterricht 
                        (fakultativer Unterricht) | z.B. 
                        Bildnerisches Gestalten, Hygiene/Säuglingspflege
 |  Ziel 
                    des Lehrganges:
 berufsqualifizierender Abschluss oder der einfache 
                    Hauptschulabschluss
 
 
 Lehrgang nach § 29 (5) SchulG
 
 Schülerinnen und Schüler, die an einem öffentlich 
                    geförderten, auf eine berufliche Erstausbildung vorbereitenden 
                    Lehrgang von in der Regel einjähriger Dauer (berufsvorbereitender 
                    Lehrgang) teilnehmen und keinen studienqualifizierenden Schulabschluss 
                    (Fachhochschulreife, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) 
                    erworben haben, erhalten Berufsschulunterricht; dieser Unterricht 
                    orientiert sich an den Zielen und Inhalten des Lehrgangs.
 
 Einjährige 
                    Berufsfachschule nach § 30 (1-3) SchulG
 (dieser Bildungsgang befindet sich im Aufbau, voraussichtlicher 
                    Start im Schuljahr 2005/2006)
 
 (1) Die Berufsfachschule vermittelt Schülerinnen 
                    und Schülern, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis 
                    stehen, die für den gewählten Beruf erforderlichen 
                    praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse und 
                    erweitert ihre Allgemeinbildung. Sie übernimmt als Vollzeitschule 
                    die Berufsausbildung der Jugendlichen für die ganze oder 
                    einen Teil der vorgeschriebenen oder üblichen Ausbildungszeit.
 Die Ausbildung an der Berufsfachschule schließt mit 
                    einer schulischen Prüfung ab, sofern die Berufsausbildung 
                    nicht mit einer Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz 
                    vom 14. August 1969
 (BGBl. I S. 1112), zuletzt geändert durch Artikel 6 des 
                    Gesetzes vom 24. Dezember 2003
 (BGBl. I S. 2934), oder der Handwerksordnung in der Fassung 
                    der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), 
                    zuletzt geändert durch Artikel 35b des Gesetzes vom 24. 
                    Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) abschließt. § 29 
                    Abs. 3 gilt entsprechend.
 Die Berufsfachschule ermöglicht zusätzlich den Erwerb 
                    schulischer Abschlüsse.
 
 (2) Die Aufnahme in die Berufsfachschule 
                    setzt voraus
 1. bei einem mindestens dreijährigen Bildungsgang mindestens 
                    den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung,
 2. bei einem zweijährigen Bildungsgang mindestens den 
                    Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und
 3. bei einem einjährigen Bildungsgang mindestens den 
                    erweiterten Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung.
 Erfordert ein Bildungsgang eine über den Hauptschulabschluss 
                    oder den erweiterten Hauptschulabschluss oder eine jeweils 
                    gleichwertige Schulbildung hinausgehende Schulbildung, so 
                    wird für die Aufnahme der mittlere Schulabschluss vorausgesetzt. 
                    Bei Bildungsgängen, die besondere Fähigkeiten und 
                    Fertigkeiten voraussetzen, kann die Aufnahme zusätzlich 
                    vom Ergebnis einer entsprechenden Eignungsfeststellung abhängig 
                    gemacht werden.
 
 (3) Jede Bewerberin und jeder Bewerber wird 
                    zunächst auf Probe für die Dauer eines Schulhalbjahres 
                    aufgenommen. Schülerinnen und Schüler, die nach 
                    ihren Fähigkeiten und Leistungen für den jeweiligen 
                    Bildungsgang nicht geeignet sind, müssen diesen nach 
                    Ablauf der Probezeit verlassen.
 Stundentafel:8 Wochenstunden Allgemeinbildung
 12 Wochenstunden Fachtheorie je nach gewähltem Berufsfeld
 10 Wochenstunden Fachpraxis in der Werkstatt
 
 Ziel des Lehrganges:
 Realschulabschluss
 
 
 MDQM Stufe II
 (Modulare Duale Qualifizierungsmaßnahme)
 
 Dreijährige Berufsfachschulausbildung in den Berufen 
                    Maler/in und Lackiererin 
                    und Friedhofsgärtner/in 
                    (jeweils in Zusammenarbeit 
                    mit unserem Kooperationspartner bbw 
                    - Berufsbildungswerk der Berliner Wirtschaft).
 
 Ziel des Lehrganges:
 Vorbereitung auf die Abschlussprüfung vor der zuständigen 
                    Kammer (Handwerkskammer bzw. Malerinnung) im anerkannten Ausbildungsberuf.
 Je nach Leistung kann nach dem ersten Jahr der erweiterte 
                    Hauptschulabschluss und mit dem erfolgreichen Abschluss der 
                    Ausbildung der Mittlere Schulabschluss erworben werden.
 Interessiert? 
                    Laden Sie sich hier die detaillierten Infos 
                    über MDQM herunter!  nach
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